Wie verhält sich das Erbrecht beim Erben einer Immobilie in der Türkei?

Im Konsularvertrag zwischen der Türkei und der Bundesrepublik Deutschland von 1929 ist auch das sogenannte Nachlassabkommen festgeschrieben. Beim Tode eines türkischen Staatsangehörigen in Deutschland ist ein türkischer Erbschein für bewegliches Erbgut ausreichend. Bei unbeweglichem Erbgut wie einer Immobilie wird jedoch ein deutscher Erbschein benötigt.

Umgekehrt verhält es sich mit dem Erbrecht Türkei beim Erben einer Immobilie. Hinterlässt ein Staatsangehöriger Deutschlands Immobilien in der Türkei, brauchen die Erben zum Beweis ihres Erbrechts den türkischen Erbschein. Dieser wird bei einem beliebigen türkischen Zivilgericht nach Antrag ausgestellt. Jegliches unbewegliches Erbgut, wie Häuser und Wohnungen, stehen unter türkischem Erbrecht. Lediglich bewegliche Dinge unterliegen beim Tod eines deutschen Staatsangehörigen dem deutschen Erbrecht.

Da immer mehr Deutsche, schon wegen der günstigen Immobilienpreise in der Türkei, Eigentum erworben haben, sind auch die Fälle in denen Immobilien in der Türkei an deutsche Erben gehen, immer häufiger geworden und die Zahl wird sicher noch ansteigen. Die Städte an der türkischen Riviera wie Antalya, Side und Alanya sind bereits zum Teil von Deutschen bewohnt.

Aber auch durch die Anwerbung von Gastarbeitern in den sechziger Jahren in Deutschland ist eine Häufung von Erbfällen in der Türkei eingetreten. Die Kinder der ehemaligen Gastarbeiter besitzen teilweise keinen türkischen Pass mehr und erben nun die Immobilien, in die ihre Eltern in der Türkei investiert haben. Diese Generation von türkisch stämmigen Deutschen benötigt ebenfalls eine gute Beratung bei einem Erbfall, der Immobilien innerhalb der Türkei betrifft, da sie häufig gar kein türkisch sprechen und verstehen. Meist möchten die Erben dieser Immobilien diese auch nicht weiter behalten, sondern vordergründig eher veräußern.

Grundsätzlich ist also zu sagen, dass die Staatsangehörigkeit des Verstorbenen ausschlaggebend ist, welches Recht im Erbfalle für eine Immobilie anzuwenden ist. Leider gibt es jedoch häufig Sonderfälle, etwa wenn der Verstorbene beide Staatsangehörigkeiten besessen hat. So ist eine Beratung durch einen Fachmann meist unerlässlich.

Die Türkei erstreckt sich über die Kontinente Europa und Asien und verbindet diese beiden Welten miteinander, wie es kein anderes Land fertigbringt.